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(MA DaF)

Studienempfehlung - Prüfungen


Deutsch als Fremdsprache Universität Mainz

Abschlussprüfung M.A.



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Meldung zur Prüfung

Sie wählen sich Ihre/n Prüfer/in selbst aus. Vor der Prüfungsmeldung besprechen Sie das Thema Ihrer Masterarbeit mit der Prüferin Ihrer Wahl und verfassen dazu ein Exposé, das Ihren Meldeunterlagen beigelegt wird.

  • Meldung zur Prüfung:
    Die geforderten Prüfungsunterlagen entnehmen Sie dem Formular für die Anmeldung zur Prüfung. Diese Unterlagen müssen vollständig bei Prüfungsmeldung in der Fachstudienberatung vorliegen und werden nach der Prüfung an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsauschusses für den MSA DaF im Fachbereich 05 weitergereicht.
    Meldetermine: s. den jeweils aktuellen für das laufende Semester.


Damit Sie die Prüfung realistisch für sich planen können, sollten Sie ungefähr wissen, wie lange die einzelne Prüfungsphasen dauern; außerdem sollten Sie Ihren eigenen Arbeitsaufwand beim Verfassen der Arbeit und bei der Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung kalkulieren können. Dazu finden Sie bei den folgenden Links jeweils eine Hilfestellung:

Die Meldung zur Masterprüfung erfolgt frühestens nach Erwerb von 60 cr, in der Regel nach der Mitte des 3. Semesters. Details finden Sie im Studienplan und in der Prüfungsordnung (v.a. §12). Der Prüfungsausschuss legt den Beginn der Arbeit fest.
Wir schlagen 3 Meldetermine vor, s. die Beispiel-Zeitpläne. Bitte versuchen Sie, den 2. Meldetermin einzuhalten, da es sonst durch Auslandsdozenturen, Urlaube oder auch den Semesterbeginn zu Verzögerungen kommen kann.

1  Zeitrahmen

Die Bearbeitungszeit für die MA-Arbeit beträgt 4 Monate; dies entspricht einer Workload von 20 cr. Auf Antrag ist dieser Rahmen um maximal 1 Monat verlängerbar. Sie sollten im eigenen Interesse jedoch versuchen, die Frist einzuhalten, weil Sie sonst Probleme mit der Vorbereitung zur Mündlichen Prüfung bekommen.

Übersicht über die Schritte der gesamten Prüfung:

1 – Anmeldung nach Vereinbarung eines Themas für die MAArbeit
2 – Fristsetzung durch Prüfungsausschuss
3 – ab Fristsetzung > 4 Monate für MA-Arbeit, Abgabe
4 – ab Abgabe > Korrektur/Bewertung: ca. 6 Wochen,
      Notenbekanntgabe
5 – ab Notenbekanntgabe (mindestens 4,0) > nach 4 Wochen Mündliche Prüfung

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