Kosten für das DaF-Studium
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Achtung: Das Studienkontenmodell wird vermutlich fallen, siehe hier: http://www.uni-mainz.de/studium/95_DEU_HTML.php
Die Universität Mainz informiert Sie auf dieser und folgenden Seiten über das Studienkontenmodell: http://www.uni-mainz.de/studium/572.php (Stand vom 24. 11. 2007).
"Ab dem Wintersemester
2007/08 tritt in Rheinland-Pfalz die zweite Stufe des Studienkontenmodells
in Kraft. [...] Auf diesem Studienkonto
wird ein Studienguthaben bereitgestellt; als „Währung“ fungieren
[...] bei Studienanfänger/innen
in konsekutiven Studiengängen Leistungspunkte (LP). " -
Master ist konsekutiv, LP = Kreditpunkte.
Allgemein gilt (Näheres hier):
Ab dem WS 2007/08 umfasst das Studienguthaben für Studienanfänger/innen
in konsekutiven Studiengängen 360 Leistungspunkte [ = insgesamt für
Bachlor und Master; e.w.]. Dies gilt auch für Studierende,
die in diesen Studiengängen an eine Hochschule des Landes Rheinland-Pfalz
wechseln, wenn für
sie erstmals ein Studienkonto eingerichtet wird.
Die Abbuchung der in Anspruch
genommenen Leistungspunkte vom Studienkonto erfolgt nach Ablegen der entsprechenden
(Modul-)Prüfungen. Die Regelstudienzeit für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge
beträgt insgesamt 10 Semester, d.h. maximal 18 Semester sind gebührenfrei.
Bitte kontrollieren Sie diese Seiten der Verwaltung regelmäßig, da vermutlich noch Modifikationen notwendig werden.
Achtung!
a) Konsekutiver MA nach Bachelor /Licence etc. = Das gehört
zu Erststudium: Sie erhalten ein Studienkonto, egal wo Sie
Ihren Abschluss gemacht haben (RLP oder nicht).
b)
Konsekutiver MA nach Magister / Diplom /Staatsexamen = Zweitstudium:
- RLP: Studium mit Restguthaben aus dem Studienkonto ggf. möglich, s. nächste Seite.
- nicht RLP:
Es fallen Studiengebühren an.


