Bewerbung
für den MA DaF
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Zu den Details siehe Prüfungsordnung. Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen.
Fristen im Jahresüberblick
a) Hauptanmeldung (Studienstart regulär zum WS)
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ca. 1. Juni: Ausländer/innen: Beantragung der Anerkennungsurkunde (nur ausländische Studienabschlüsse)
[Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht nötig!] - bis Fr, 1. 7. Juli 2011:
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Fachstudienberatung (Willkop), gerne in Kopie oder gescannt, und
- ggf. Anmeldung für das freiwillige Eignungsgespräch; danach erfolgt am Wochenende die Einladung: - 8. Juli 2011:
freiwiliges Eignungsgespräch in 02-932 (Termine pro Kandidatin/in werden per Email versandt) -
15. Juli: Bewerbungsschluss für das Wintersemester beim Studierendensekretariat: http://www.uni-mainz.de/studium/2609_3980.php#menu1; darüber auch Informationen für Bildungsausländern/innen (Abteilung Internationales/Incoming).
- Juli/August: gegebenenfalls nach erfolgreichem Eignungsgespräch auf Anraten begründeter Antrag auf Zulassung eines nicht vorgesehenen Faches (Ausnahmeantrag)
- 15. September: Deadline für das Einreichen fehlender Dokumente.
- Bewerbung ohne Zeugnis:
Einreichung bis zum Ende des 1. Fachsemesters nötig:
Original ins Studierendesekretariat bringen, Kopie zu DaF.
Bewerbung ohne Anerkennungsurkunde bei ausld. Abschluss nur nach Rücksprache: siehe hier
Achtung: Bei vorbehaltlicher Zulassung ohne BA-Zeugnis dürfen Sie keine Leistungsnachweise erwerben.
Achtung:
Eine verspätete Einreichung älterer Zeugnisse kann nicht berücksichtigt werden!!!
b) Weitere Termine
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ca. 15. Januar: Beantragung der Anerkennungsurkunde (nur ausländischen Studienabschlüsse) für Quereinsteiger/innen in 2. Semester
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1. März: Bewerbungsschluss für Quereinstieg in 2. Semester; Näheres hier.
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1. September: Bewerbungsschluss für Quereinstieg in 3. Semester; Näheres hier.
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Vorstudieren bei verpasster Frist: nur eingeschränkt möglich, s. hier.
Antrag auf Erst- oder Zweitstudium?
Bitte beachten Sie, um das Formular korrekt auszufüllen:
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MA DaF als "Erststudium": nach Bachelor oder Äquivalent, da der Master konsekutiv ist und BA-MA-Studiengänge als ein gemeinsamer grundständiger Studiengang gelten.
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MA DaF als "Zweitstudium" (i.d.R.) : nach einem abgeschlossenen Studium Magister / Lehramt / Diplom oder Äquivalent.
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Es liegt kein Fachwechsel, aber ein Studiengangswechsel vor, wenn Sie von Magister Germanistik auf Master DaF wechseln. In allen anderen Fällen ist es ein Fachwechsel.

