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(Formulare)

MA-Bewerbung


Bewerbung für den MA DaF


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Zu den Details siehe Prüfungsordnung. Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen.


Fristen im Jahresüberblick

a) Hauptanmeldung (Studienstart regulär zum WS)

  • ca. 1. Juni: Ausländer/innen: Beantragung der Anerkennungsurkunde (nur ausländische Studienabschlüsse)
    [Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht nötig!]
  • bis Fr, 1. 7. Juli 2011:
    - Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Fachstudienberatung (Willkop), gerne in Kopie oder gescannt, und
    - ggf. Anmeldung für das freiwillige Eignungsgespräch; danach erfolgt am Wochenende die Einladung:
  • 8. Juli 2011:
    freiwiliges Eignungsgespräch in 02-932 (Termine pro Kandidatin/in werden per Email versandt)
  • 15. Juli: Bewerbungsschluss für das Wintersemester beim Studierendensekretariat: http://www.uni-mainz.de/studium/2609_3980.php#menu1; darüber auch Informationen für Bildungsausländern/innen (Abteilung Internationales/Incoming).
  • Juli/August: gegebenenfalls nach erfolgreichem Eignungsgespräch auf Anraten begründeter Antrag auf Zulassung eines nicht vorgesehenen Faches (Ausnahmeantrag)
  • 15. September: Deadline für das Einreichen fehlender Dokumente.
  • Bewerbung ohne Zeugnis: Einreichung bis zum Ende des 1. Fachsemesters nötig: Original ins Studierendesekretariat bringen, Kopie zu DaF.
    Bewerbung ohne Anerkennungsurkunde bei ausld. Abschluss nur nach Rücksprache: siehe hier
    Achtung: Bei vorbehaltlicher Zulassung ohne BA-Zeugnis dürfen Sie keine Leistungsnachweise erwerben.

Achtung:
Eine verspätete Einreichung älterer Zeugnisse kann nicht berücksichtigt werden!!!

b) Weitere Termine

  • ca. 15. Januar: Beantragung der Anerkennungsurkunde (nur ausländischen Studienabschlüsse) für Quereinsteiger/innen in 2. Semester
  • 1. März: Bewerbungsschluss für Quereinstieg in 2. Semester; Näheres hier.
  • 1. September: Bewerbungsschluss für Quereinstieg in 3. Semester; Näheres hier.
  • Vorstudieren bei verpasster Frist: nur eingeschränkt möglich, s. hier.


Antrag auf Erst- oder Zweitstudium?

Bitte beachten Sie, um das Formular korrekt auszufüllen:

  • MA DaF als "Erststudium": nach Bachelor oder Äquivalent, da der Master konsekutiv ist und BA-MA-Studiengänge als ein gemeinsamer grundständiger Studiengang gelten.
  • MA DaF als "Zweitstudium" (i.d.R.) : nach einem abgeschlossenen Studium Magister / Lehramt / Diplom oder Äquivalent.
  • Es liegt kein Fachwechsel, aber ein Studiengangswechsel vor, wenn Sie von Magister Germanistik auf Master DaF wechseln. In allen anderen Fällen ist es ein Fachwechsel.

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